Pflegezusatzversicherung

Viele Pflegebedürftige werden zu Sozialhilfe-Empfängern.

Eine Pflegebedürftigkeit, besonders in Pflegestufe 2 und 3, kann bedrohliche finanzielle Ausmaße annehmen, nicht nur für einen selbst.

Mittels der sog. Durchgriffshaftung kann auf das Vermögen der Ehepartner, Kinder und sogar Enkelkinder zugegriffen werden, wenn das eigene Vermögen nicht ausreichend ist, um die Kosten der Pflege zu decken!

Sichern Sie sich und Ihr Vermögen mit einer Pflege-Zusatzversicherung ab!

Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Thema oder erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Nutzen Sie unser Anfrageformular für eine private Pflegezusatzversicherung.

Pflegezusatzversicherung, Pflegetagegeld, Pflegestufe 1 - 3