Altersvorsorge – immer noch wichtig…
Wir nehmen auch den Beratungsbedarf im Rahmen einer privaten Vorsorge- und Versorgungsplanung für ihre Altersvorsorge sehr ernst. Die Absicherung der Angehörigen und des eigenen Lebensstandards im Alter ist ein wichtiger Punkt, der fatalerweise immer noch unterschätzt wird. Es drohen durch die Rentenkürzungen der vergangenen Jahre deutliche Einkommenslücken im Alter. Sichern Sie sich ab und erhalten sie Ihren Lebensstandart aufrecht.
Ob staatliche Förderung Ihrer Riesterrente, Rürup-Rente (Basis-Rente) oder klassische Lebensversicherung, wir können Ihnen die bestmögliche, für Ihre individuelle Situation ausgewählte und angepasste Absicherung und Vorsorge bieten.
Bei uns in Deutschland fußt die Altersvorsorge nach dem sogenannten „drei Säulen Modell!
- die gesetzliche Vorsorge: meist die ges. Rentenversicherung, Berufständische Versorgung, Künstlersozialversicherung oder Beamtenversorgung
- ergänzende erwerbsbasierte Altersabsicherung: Betriebliche Altersvorsorge (AG-finanziert, AN-finanziert, oder Anteilig von beiden) oder die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Private Vorsorge: staatlich gefördert wie die Riester-Rente oder die Basis-Rente (Rürup-Rente), Lebensversicherungen/ Rentenversicherungen (klassisch mit Garantiezins oder Fondsgebunden)
Lassen sie uns einmal die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge betrachten:
Das Betriebsrentengesetz sieht ein Anrecht des Arbeitsnehmers auf eine Altersvorsorge durch eine Gehaltsumwandlung vor. Der Arbeitnehmer „verzichtet“ auf einen Teil seines Gehalts, der im Gegenzug in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Hierbei werden durch die Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben weitere Vorteile erziehlt – sowohl auf Arbeitgeber, als auch auf Arbeitnehmer Seite.
Es gibt vom Gesetzgeber fünf Arten, auf die eine derartige Altersvorsorge durchgeführt werden kann:
- Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfond
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
Die beliebteste Art hierbei ist bei unseren Kunden die Direktversicherung – bei einer Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers stehen diesem sofort alle Rechte aus diesem Altersvorsorgevertrag zu.
Nun zur privaten Altersvorsorge und den einzelnen Produkten:
Die Riester- oder Basis-Rente sind staatlich geförderte Produkte. In diesem Fall können die eingezahlten Beiträge anteilig steuerlich geltend gemacht werden und im Fall der Riester-Rente zahlt der Staat eine Zulage in den Vertrag ein, um aktiv die Altersvorsoge zu unterstützen.
Obwohl die Riesterrente teilweise einen schlechten Ruf genießt, ist es nötig und sinnvoll, sich diese Art der Absicherung genauer anzusehen. Hierbei kann durch die Zulagen, die für den Sparer, sowie für jedes Kindergeldberechtige Kind fällig werden kann, ein gute zusätzliches Einkommen im Alter erreicht werden. Nutzen sie hierbei gerne unverbindlich unsere Online-Vergleichsrechner für Rentenversicherungen, um zu erfahren, wie hoch die möglichen Zulagen in ihrem Fall sein könnten.
Ein weiterer Vorteil ist, das sie zu Beginn des Rentenbezugs einen Teil auszahlen lassen können.
Private Renten- und Lebensversicherungen haben den Vorteil, das sie zu 100% kapialisiert werden können – wenn sie mit der Auszahlung bis zum Alter von 62 Jahren warten und der Vertrag schon 12 Jahre aktiv ist, können sie hierbei einen steuerlichen Vorteil geniessen.
Wenn sie weitere Informationen hierzu möchten oder unverbindlich Beraten werden wollen, kontaktieren sie uns – wir helfen ihnen gerne weiter.