Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Überhaupt aber zeigt der, welcher bei allen Unfällen gelassen bleibt, daß er weiß, wie kolossal und tausendfältig die möglichen Übel des Lebens sind.
Arthur Schopenhauer (1788 – 1860)

Als Haus- bzw. Grundstücksbesitzer sind sie verpflichtet Schadenersatz zu leisten, wenn jemand direkt oder indirekt durch ihre Schuld auf ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Dies kann, insbesondere bei Personenschäden, schnell dazu führen, das diese Konsequenzen ihre finanzielle Sicherheit bedrohen. Deshalb ist die Absicherung durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vorgesehen.
Für ein passgenauers Angebot für sich prüfen Sie bitte die für Sie zutreffende Art der Haus- und Grundstückshaftpflicht.

Der Gehweg nicht optimal von Schnee befreit, ein Dachziegel locker nach einem Sturm – es drohen viele Gefahren! Schützen Sie sich durch eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung. Sowohl für reine Wohngebäude, Gewerbegebäude als auch unbebaute Grundstücke – sichern sie sich durch eine passgenaue Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab.